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ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie möchten ein Nichtwohngebäude in Deutschland energieeffizient sanieren? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um.

Mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" haben Sie noch mehr Möglichkeiten, Ihre Betriebskosten für Wärme und Strom dauerhaft zu senken und dabei das Klima schützen.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • attraktive Tilgungszuschüsse
  • günstige, feste Zinskonditionen bis zu 10 Jahren
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • je besser der Effizienzstandard, desto höher die Förderung

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Privatperson, Einzelunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeiten: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Sanierung sowie den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes in Deutschland.

Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und die geforderten Effizienzgebäude-Stufen erfüllen.

Förderfähig sind alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mindestens 5 Jahre zurück.

Es wird auch die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, wird die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).

Eine zusätzliche Förderung z.B. für Worst Performing Buidling, Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung ist möglich.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Die förderfähigen Kosten und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für die Sanierung eines Effizienzgebäudes orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes:
    Sanierung: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
     
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben
     
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben

Die Höhe der Tilgungszuschüsse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrages bei der KfW maßgeblich.

Nicht gefördert werden insbesondere entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, Unternehmen und deren Gesellschaftern, im Rahmen Betriebsaufspaltungen, zwischen Ehegatten und die Umgehung der vorgenannten Tatbestände.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell aus. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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