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EIGEN- UND NACHRANGKAPITAL FÜR START-UPS UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN MIT INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN

Dieses Förderprogramm ermöglicht Start-ups und kleinen, wachstumsorientierten Mittelständlern Zugang zu Wagniskapital. Es stellt die Umsetzung des Programmes "RegioInnoGrowth" der KfW im Saarland dar.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Stärkung des Eigenkapitals
  • In der Regel keine dinglichen Sicherheiten notwendig
  • Beihilfefreie Gewährung des Programms

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Start-Ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), die ihren Sitz oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten im Saarland haben. Adressiert werden junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen (z. B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?


Nachrangdarlehen

  • Kreditlaufzeit  10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Kreditnehmers
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrages
  • Abruffrist 24 Monate
  • Angemessene Mithaftung der Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss


Stille Beteiligung

  • Befristung der Laufzeit auf 10 Jahre
  • Festverzinsung i. H. v. 8,50% p. a.; vierteljährlich fällig
  • Variable Vergütung i. H. v. 10,00% auf den maßgeblichen Jahresüberschuss, die variable Vergütung wird auf die Endvergütung angerechnet
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 2% der Beteiligungssumme
  • Endvergütung i. H. v. 32,50% in den ersten fünf Jahren, zzgl. 6,50% für jedes weitere Jahr


Offene Beteiligung

  • Keine festen Laufzeiten und Zinssätze
  • Gestaltung der Konditionen analog mit den Regelungen des privaten Investors

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

 

  • (Mit-)Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen inkl. Akquisitionen
  • (Mit-)Finanzierung allgemeiner Unternehmensfinanzierungen


Gefördert werden, können alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung und zur Liquiditätssicherung.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?


Finanzierungsanteil: 

Im Falle von offenen und/oder stillen Beteiligungen durch die SWG bis zu 100% des Betriebsmittel- oder Investitionsbedarfes, im Falle von Nachrangdarlehen der SIKB bis 50% des Betriebsmittel- oder Investitionsbedarfs.


Kreditbetrag:

Das Programm ist auf einen Höchstbetrag von 1.000.000,00 € je Kreditnehmereinheit gemäß § 19 KWG begrenzt.


Förderausschlüsse:

Sanierungen, Umschuldungen, Insichgeschäfte sowie Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter werden grundsätzlich nicht finanziert.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus die gegen die Ausschlussliste und/oder die Sektorleitlinien der KfW in ihrer jeweils aktuellen Fassung verstoßen. Die Finanzierungen müssen die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Details können Sie der Ausschlussliste (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf) bzw. den Sektorleitlinien (htts://www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente//KEa4/Kundenversion_Paris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf) der KfW Bankengruppe entnehmen.

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. 

 

Weiterführende Links / Downloads

Merkblatt

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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