GÜNSTIGER KREDIT FÜR KOMMUNALE UND SOZIALE INFRASTRUKTUR

Die KfW unterstützt kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • lange Laufzeiten
  • günstige Zinssätze
  • lange Zinsbindungsfristen

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Unternehmen (juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%-iger öffentlich-rechtl. Beteiligung)
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Antragsteller
  • Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (z.B. öffentlich-private Partnerschaften) 

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Kreditmindestlaufzeit 4 Jahre
  • Kreditlaufzeiten für Investitionen bis zu 30 Jahre, für Betriebsmittel max. 10 Jahre
  • 10 oder 20 Jahre Zinsbindung
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

Im Modul Energieversorgung: 

  • Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre
  • 10 Jahre Zinsbindung
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, wie zum Beispiel:

  • Kommunale Infrastruktur: allgemeine Verwaltung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur
  • Soziale Infrastruktur: Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen

Im Modul Energieversorgung werden vorübergehend Investitionen in eine effiziente Wärme-/Kälte- und Strom­versorgung finanziert. 
Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wärme­erzeugung und -speicherung sowie zur Modernisierung und Erweiterung von Netzen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • KfW-Finanzierungsanteil bis zu 100 % Ihrer Kosten
  • Kredithöhe bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Im Modul Energieversorgung maximal 100 Mio. Euro pro Vorhaben. Der maximale Kreditbetrag kann im Rahmen einer Einzelfall­entscheidung überschritten werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

 

Nicht gefördert werden Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben, Leasingfinanzierungen, Eigenleistungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (innerhalb eines Verbundes / In-sich-Geschäfte), Räume der Glaubensausübung, Investitionen von politischen Parteien.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: 
www.kfw.de/ausschlussliste

Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien. Konkret gelten für dieses Programm die Sektorleitlinien für den Gebäudesektor (Kapitel 2.3), den Stromerzeugungssektor (Kapitel 2.4) und den Sektor Öl & Erdgas (Kapitel 2.7). 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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