UMWELT SCHÜTZEN UND RESSOURCEN SCHONEN

Sie möchten als Unternehmer aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen? Sie haben dabei Ihre Kostenvorteile und den langfristigen Nutzen im Blick? Dieses Programm unterstützt Sie.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • günstige, feste Zinskonditionen für max. 10 Jahre
  • bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Jahre
  • besondere Vergünstigungen für kleine Unternehmen

 

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Mit Sitz in Deutschland oder im Ausland
    • Unternehmen jeder Größe
    • Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
    • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU): Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit Unternehmens­sitz in der Europäischen Union

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeiten:
    • Mindestlaufzeit 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahren bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit
    • bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit
    • bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klima­schutz verbessern sowie Ressourcen schonen. Zum Beispiel

  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy"). Hierzu zählen
    • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, kreislauforientierte Produktion
    • Abfallvermeidung, - behandlung und -verwertung
    • Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Reduzierung des Wasserbedarfs und Wasserwiederverwendung
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Klimaschutz-/ sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (technisch)
  • Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro je Vorhaben, bei besonderer umweltpolitischer Förderwürdigkeit auch darüber. 

    Vorhaben im Ausland können unter Erfüllung der gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes ebenfalls gefördert werden.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

    Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben, der Erwerb von Grundstücken sowie Erwerb und Errichtung von Gebäuden und Anlagen, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen, Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien, Treuhandkonstruktionen und sogenannte In-Sich-Geschäfte. Weitere Förderausschlüsse entnehmen Sie bitte dem Merkblatt

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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