NACHHALTIGE MOBILITÄT

Sie möchten als Unternehmer aktiv zum Klimaschutz beitragen und investieren in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um und tragen Sie durch die Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausemissionen im Verkehrssektor bei. Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen und zinsgünstigen KfW-Krediten.

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • lange Laufzeiten mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Das Förderprodukt richtet sich an in- und ausländische Antragsteller für Vorhaben in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (sofern keine Antragsberechtigung in den kommunalen Direktprogrammen der KfW besteht)

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrages
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre oder alternativ für die gesamte Laufzeit, maximal jedoch 20 Jahre festgeschrieben.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland, die in Anlehnung an die Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie") umgesetzt werden.

  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge (inkl. PKW zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge, batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie E-Bikes und Tretroller)
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung (inkl. schwere Nutzfahrzeuge)
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr (z. B. für Straßenverkehr öffentliche und nicht öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur sowie Wasserstofftankstellen)
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.


Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Unternehmen, die unter einem beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW-Bankengruppe entnehmen.

Darüber hinaus sind bei diesem Förderprogramm die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe zu berücksichtigen, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der je-
weiligen Investitionen definieren: Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien (kfw.de). 
Konkret gilt für dieses Förderprogramm die Sektorleitlinie für den Schifffahrtssektor (Kapitel 2.1). 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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