ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen im Rahmen der Transformation Ihre Produktionsanlagen/-prozesse energieeffizienter gestalten? Sparen Sie zukünftig doppelt; durch unsere besonders günstigen Konditionen und Ihren niedrigen Energieverbrauch. Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung erfolgreich um: Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen, besonders zinsgünstigen KfW-Krediten.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie profitieren von diesem Programm für Maßnahmen, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielen
  • für Neuinvestitionen und Modernisierungen
  • günstige, feste Zinssätze und lange Laufzeiten
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft mit mehr­heitlich privat­rechtlicher Beteiligung
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben in der EU: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures in der EU mit maß­geblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 %)

     

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mindestlaufzeit 2 Jahre
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse, die eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
 

  • Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • elektronische Antriebe, Pumpen
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
  • Energieeffizienz und Energiemanagement von Datenzentren

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, bei besonderer Förderwürdigkeit auch darüber.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschuss fallen, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Lebenszeitverlängernde Maßnahmen an Gaskraftwerken.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt sektorspezifische Mindestanforderungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe sowie den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien entnehmen: 
http://www.kfw.de/ausschlussliste 
http://www.kfw.de/sektorleitlinien.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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