ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen Ihre Produktionsanlagen/-prozesse energieeffizienter gestalten? Sparen Sie zukünftig doppelt; durch unsere besonders günstigen Konditionen und Ihren niedrigen Energieverbrauch. Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um: Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen, besonders zinsgünstigen KfW-Krediten.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Besondere Vergünstigungen beginnen ab 10 % Energieeinsparung
  • günstige, feste Zinssätze und lange Laufzeiten
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Freiberufler und privatwirtschaftliches in- und ausländisches Unternehmen oder als Contracting-Geber für Energiedienstleistungen.

    Für Vorhaben im Ausland fördern wir auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher Beteiligung im Ausland.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft 5, 10 oder 20 Jahre. Bei Bedarf können bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Der Zinssatz ist dabei für maximal die ersten 10 Jahre festgeschrieben.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
 

  • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • elektronische Antriebe, Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben, bei besonderer Förderwürdigkeit auch darüber.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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