KLIMASCHUTZ IM UNTERNEHMEN

Die "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" unterstützt Unternehmen jeder Größe im Rahmen von Investitionen in ausgewählte klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten, die in Anlehnung an die EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig eingestuft sind. Ziel ist es, Vorhaben von Unternehmen zu fördern, die zur Erreichung von Klimaneutralität und zur Abkehr von fossilen Energien in Deutschland und Europa beitragen. Zur Unterstützung der Herstellung klimafreundlicher Technologien werden in Modul A auch Betriebsmittel und Warenlager finanziert. 
Die Förderbedingungen der Klimaschutzoffensive sind an den Teil der technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt, die den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz definieren. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • lange Laufzeiten mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren

     

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Für Vorhaben in Deutschland
  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechts­fähige Personen­gesellschaften mit mehr­heitlich privat­rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder frei­beruflichen Tätigkeit handeln
    • mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • mit Unternehmenssitz im Ausland
  • Juristische Personen und rechts­fähige Personen­gesellschaften mit mehr­heitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder frei­beruflichen Tätig­keit handeln.
Für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Unternehmen mit Unternehmens­sitz in Deutsch­land
  • Tochtergesellschaften deutscher Unter­nehmen mit Unternehmens­sitz in der Europäischen Union
  • Joint Ventures in der Europäischen Union mit eigener Rechts­persönlichkeit und maß­geblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25 %

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Abhängig von dem Vorhaben stehen folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • Investitionen:
      • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
      • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
      • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • Betriebsmittel Modul A:
      • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • Material-/Warenlager Modul A
      • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
      • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen zur Erreichung der Förderkriterien:

  • Modul A - Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Modul B - Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte (z.B. Herstellung von Zement, Aluminium, Eisen und Stahl) sowie Herstellung von Wasserstoff und Biobrennstoffen
  • Modul C - Infrastruktur: Investitionen in den Bau, die Erweiterung und die Modernisierung von Infrastruktur­maßnahmen (z.B. Ausbau der Stromübertragungs- u. -verteilernetze, Wärme- u. Kältenetze, Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung

 

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

In Modul A sind auch Betriebsmittel sowie Material-/Warenlager förderfähig.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen, Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. 
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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