DER FÖRDERKREDIT FÜR STROM UND WÄRME

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien Plus ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft- Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Speicherung von erneuerbarer Energien. 
Ziel ist es, den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien und die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge (Power Purchase Agreements) zu unterstützen. 

VORTEILE

Das Wichtigste in Kürze

  • zinsverbilligter Kredit (mit Beihilfe)
  • für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Wärme oder Kälte aus erneuer­baren Energien, 
  • für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird
  • geeignet für Vorhaben mit Vermarktung über Power Purchase Agreements
  • für Unternehmen jeder Größe 

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mindestlaufzeit zwei Jahre
  • bis zu 10 Jahre Zinsbindung
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung: 
    • bis zu 5 Jahre Laufzeit bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 7 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 10 Jahre Laufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre Laufzeit bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Finanziert werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender bzw. gebrauchter Anlagen, im Einzelnen:

  • Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaikanlagen, CSP-Anlagen, Windkraftanlagen Onshore / Offshore, Wasserkraftanlagen, Stromerzeugung ausschließlich aus Biomasse, Biogas, Biokraftstoffen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien, z.B. Elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermieanlagen, Erzeugung von Wärme/Kälte aus: erneuerbarem Wasserstoff, Biomasse, Biogas, flüssigen Biobrennstoffen
  • Energiespeicher für erneuerbare Energien, z.B. Stromspeicher, Wärmespeicher, Wasserstoffspeicher

 

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren
     
  • Nicht finanziert werden Investitionen in Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, sowie Investitionen in Anlagen (zum Beispiel Speicher), die im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden. 

    Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen. 
    https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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