STROM ERZEUGEN UND NACHHALTIG NUTZEN

Nutzen Sie die Kraft erneuerbarer Energien und investieren Sie in Ihre Zukunft: Dieses Programm fördert z. B. Investitionen in Photovoltaikanlagen, Windkraft- und Biogasanlagen mit zinsgünstigen Krediten und langfristiger Finanzierung. Sie können nur gewinnen!

VORTEILE

Das Wichtigste in Kürze

  • zinsgünstiger Kredit und lange Laufzeiten
  • für Anlagen zur Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • geeignet für Vorhaben mit EEG-Einspeisung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller
    Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
  • Freiberufler

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mindestlaufzeit zwei Jahre
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei bis zu 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 15 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 30 Jahre bei bis zu 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Mit diesem Programm finanzieren Sie Ihre Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien: 

1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen, z.B. 

  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen 
  • Anlagen zur Stromerzeugung 
    • aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    • aus Windkraft
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von Biomasse-Brennstoffen
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  • Batteriespeicher

2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, z.B. Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme (als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung)

5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten für Vorhaben jeder Größe: Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

 

Nicht finanziert werden Investitionen in Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, sowie Investitionen in Anlagen (zum Beispiel Speicher), die im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden. 

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: 
www.kfw.de/ausschlussliste. 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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