KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU VON NICHTWOHNGEBÄUDEN

Sie möchten ein Nichtwohngebäude energieeffizient und nachhaltig bauen? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um. Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen und zinsgünstigen KfW-Krediten. 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze bis zu 10 Jahren
  • lange Laufzeiten bis zu 30 Jahren
  • bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren: 

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • soziale Organisationen und Vereine
  • Unternehmen und Einrichtungen mit mehr­heitlicher Beteiligung eines Bundes­landes, wenn mit der geför­derten Maß­nahme kommunale Auf­gaben wahrgenommen werden.

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeiten: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren
  • Mindestlaufzeit von 4 Jahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen:

  • Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude (befristet bis 31.12.2026)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG)

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

  • Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit QNG bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben


Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank und der KfW, bevor Sie investieren.

Förderausschlüsse: Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, die mehrfache Förderung für dasselbe Nichtwohngebäude im "KFN", entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb) zwischen verbundenen Unternehmen / Unternehmensverbünden etc. (sogenannte In-Sich-Geschäfte) und die Umgehung von Tatbeständen (Treuhandgeschäfte).

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: 
http://www.kfw.de/ausschlussliste.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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