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KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU IM NIEDRIGPREISSEGMENT - NICHTWOHNGEBÄUDE

Sie möchten in Nichtwohngebäude energieeffizient bauen? Die KfW unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller
 

  • lange Laufzeiten bis zu 30 Jahren
  • bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • zinsgünstige Konditionen

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle, die in klima­freundliche Neubauten investieren:

 

  • Privatpersonen
  • Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeiten: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Nichtwohn­gebäude im Niedrigpreis­segment“. Ein Gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß den technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreicht sowie
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM “ (QNG-PREMIUM) erfüllt werden.

Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?


Es werden im Rahmen des Kredithöchstbetrages bis zu 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Eine nachträgliche Aufstockung des Kreditbetrages über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.


Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.


Von der Förderung ausgeschlossen sind: 

  • der Erwerb von Grundstücken
  • die Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener und abgeschlossener Vorhaben
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen und die Umgehung der vorgenannten Tatbestände 
  • die gleichzeitige Inanspruch­nahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Förderung Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) für dasselbe Gebäude

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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