FINANZIERUNGSBEISPIEL ERP-Förderkredit Innovation

 

Stufe 1 - Basisinnovation

  • Einfache Produktverbesserungen und Markteinführung von Innovationen
    • Einfache Produktverbesserungen, zum Beispiel Verbes­serun­gen von bestehenden Produkten, Dienst­leistungen, Produktions­verfahren oder anderen betrieb­lichen Prozessen.
    • Markteinführung und Vermarktung von Innovationen, die das Unternehmen selbst entwickelt bzw. in Auftrag ge­geben hat.
       
  • Innovative Unternehmen
    Als innovativ gilt Ihr Unternehmen, wenn es eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
    • Unternehmenswachstum: Der Umsatz Ihres Unternehmens ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % pro Jahr gewachsen
    • Ausgaben für Forschung und Entwicklung: Ihre Aufwendun­gen für Forschung und Entwicklung machten in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 % der Betriebs­kosten aus
    • Innovationsförderung: In den vergangenen drei Jahren hat Ihr Unternehmen Innovations­förderung erhalten, etwa aus nationalen oder europäischen Forschungs- und/oder Innovations­programmen
    • Wagniskapital: Bei Ihrem Unternehmen handelt es sich um ein kleines oder mittel­ständisches Unternehmen (KMU), das in den vergangenen zwei Jahren Venture Capital erhalten hat oder zu dessen Gesellschaftern bzw. Anteilseignern ein Venture-Capital-Investor zählt

 

Stufe 2 - LevelUp-Innovation

  • Entwicklung von Innovationen, die neu für das Unternehmen sind, zum Beispiel:
    • Grundlagenforschung, etwa experimentelle oder theoretische Arbeiten
    • industrielle Forschung mit dem Ziel, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen zu entwickeln
    • experimentelle Entwicklung mit der Absicht, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen zu kreieren – konzeptionell oder mithilfe von Prototypen und Pilot­projekten
    • Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens

 

  • Umsetzung selbst entwickelter Innovationen
    • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte mit Produkten oder Dienst­leistungen, die dort vorher nicht hergestellt bzw. ange­boten wurden
    • grundlegende Umstellung des gesamten Produktionsprozesses
    • Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die Maßnahme in Zusammen­hang mit einem Innovations­vorhaben steht

 

Hinweis:
Wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um eine KI-Innovation handelt, kann es möglicher­weise in Stufe 3 des Förder­kredits einge­ordnet werden – und Sie erhalten noch attrakti­vere Konditionen.

 

Stufe 3 - HighEnd-Innovation

  • Entwicklung und Umsetzung von Innovationen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz (KI)
    • KI-Innovationen
    • Innovationen mit auf KI basierenden Entwicklungs­methoden
       
  • Große LevelUp-Innovationen
    • Vorhaben der Stufe 2 (LevelUp-Innovationen) können auch in Stufe 3 gefördert werden – sofern sie ausreichend groß sind. Dafür muss der Kreditbetrag 5% des letzten Jahres­umsatzes der Unternehmens­gruppe übersteigen.

 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter