SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - ERWERB VON BESTANDSOBJEKTEN MIT MODERNISIERUNG

Sie planen den Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung und wollen diese anschließend Modernisieren?

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz derzeit 0,70% p.a. nom. fest für 10 Jahre und 1,70% p.a. nom. fest für die Restlaufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • der Erwerb von vorhandenem Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung
  • der Wohnraum muss modernisierungsbedürftig sein; es dürfen jedoch keine Schäden an der Bausubstanz vorliegen.
  • Nicht gefördert wird der Erwerb von einem Angehörigen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Erwerb: Pauschalbetrag in Höhe von 35.000 Euro
  • Die anschließenden Modernisierungen können bis zu 80% der förderfähigen Modernisierungskosten und maximal 60.000 Euro gefördert werden.
  • Die Summe aus Erwerbs- und Modernisierungsförderung darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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