WOHNEINGENTUM FÜR FAMILIEN - BESTANDSERWERB

PROGRAMMSTART ZUM 03.09.2024

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Kaufen Sie ein Bestandsgebäude der Energieeffizienzklasse F, G oder H und profitieren Sie von günstigen Zinsen.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Als Familie mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro jährlich - zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind - sind Sie antragsberechtigt. 
  • Voraussetzung ist, dass Sie noch nicht über Wohneigentum verfügen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastungen aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.
  • Maximal 20 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Erwerb von einem bestehenden Wohngebäude, welches nach Abschluss der Sanierung mindestens Effizienzhaus- Niveau 70 EE erreicht. Das bestehende Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Kosten der Sanierung können über das KfW-Programm BEG-Wohngebäude Kredit finanziert werden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. 

Kredithöchstbeträge

  • 1 Kind:               maximal   100.000 Euro 
  • 2 Kinder:           maximal   125.000 Euro
  • Ab 3 Kindern:  maximal    150.000 Euro 

Kombination mit anderen Förderprodukten

  • Grundsätzlich ist die Kombination dieses Kredits mit anderen Fördermitteln (Kredite, Zulagen oder Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. 
  • Die Kombination mit dem KfW Wohneigentumsprogramm ist möglich. 
  • Die Kosten der Sanierung können über das KfW-Programm BEG-Wohngebäude Kredit finanziert werden.

 

  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

 

Weiterführende Links / Downloads

Merkblatt - Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb)

Selbstauskunft für die Antragstellung

NEWS

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