Klimafreundliche und nachhaltige Wohneinheiten kaufen

Kreditförderung für den Ersterwerb von Wohngebäuden.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Profitieren Sie als Bauherr oder Ersterwerber eines Klimafreundlichen Neubaus von besonders günstigen Darlehenszinsen.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert

  • Nutzen Sie dieses Förderprogramm künftig als Bauherr, Investor oder Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedinungen wird gefördert

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastungen aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.
  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

     

FÖRDERUNG

Was wird gefördert

  • Die Errichtung sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erreichen. 
  • Die Erweiterung bestehender  Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten.
  • Der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert

  • Die Förderung umfasst 100 %  der förderfähigen Baukosten (ohne Grundstückskosten).
  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. 
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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NEWS

Neue Wohnraumförderung - 27.03.2025

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