FÖRDERUNG GENOSSENSCHAFTLICHEN WOHNENS

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Das KfW-Programm „Förderung genossenschaftliches Wohnen“ bietet Ihnen ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert

  • Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn sie Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedinungen wird gefördert

  • Wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit
  • Mehr Spielraum in den tilgungsfreien Anlaufjahren.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert

  • Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer bestehenden Wohngenossenschaft.
  • Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei der Gründung einer neuen Wohngenossenschaft.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert

Für Ihre eigengenutzte Wohneinheit beträgt der maximale Kreditbetrag 100.000 Euro. Nach Abschluss Ihres Vorhabens reduziert ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Darlehensbetrages Ihren Kredit.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder bauen.

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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