STÄRKUNG DER EIGENKAPITALBASIS ZUR VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Mit dem EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland gewährt die SIKB Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. 

Mit dem Nachrangdarlehen stärken Sie Ihr wirtschaftliches Eigenkapital und verbessern die Bonität Ihres Unternehmens. Die Aufnahme von Bankkrediten wird erleichtert. Dies eröffnet mehr Spielräume zur Durchführung von Investitionen in betriebliche Innovations- und Wachstumsprozesse, was zu einer Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit führt.

Die Nachrangdarlehen werden mit Mitteln des Saarlandes finanziert und mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung aus dem Operationellen Programm EFRE Saarland 2021-2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ kofinanziert.

                                             

      

 

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Grundsätzlich keine Stellung von Sicherheiten erforderlich. Bei Krediten an Unternehmen sollen die Gesellschafter, die Kraft ihrer Stellung wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, in angemessener Weise für die Kredite mithaften
  • SIKB ist neutraler Partner
  • Grundsätzlich kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Europäischen Union
  • Vergleichsweise günstiger beihilfefreier Zinssatz

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler
  • Junge (technologie- und innovationsorientierte) Unternehmen, die sich in der Markteintrittsphase befinden
  • Existenzgründer sowie Nachfolgeunternehmen

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

  • Risikogerechter, fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • 100% des Darlehens werden ausgezahlt
  • Laufzeit: 10 Jahre bei grundsätzlich 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Investitionen, wie z.B. gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
  • Betriebsmittel

Nicht gefördert werden: der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Ablösungen und Umschuldungen, sogenannte „In-Sich-Geschäfte“, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer, Beiträge in Form von Sachleistungen (z.B. Eigenleistungen)

 

FINANZIERUNG

Was und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel
  • Mindestbetrag: Ab 25.000,00 €
  • Höchstbetrag: In der Regel 1.500.000,00 € je Kreditnehmereinheit.
  • Investitionsort im Saarland
  • Die Antragstellung erfolgt direkt an die SIKB auf dem entsprechenden Vordruck bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der schriftlichen Kreditzusage der SIKB weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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