Mit diesem Programm finanzieren Sie als größeres mittelständisches Unternehmen Ihre Investitionen und Betriebsmittel zu günstigen Zinssätzen
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
günstige Zinssätze mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung
besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen in deutschen Regionalfördergebieten
lange Laufzeiten mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
natürliche Personen
juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
rechtsfähige Personengesellschaften die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln.
KONDITIONEN
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
Auszahlung: 100% des Kreditbetrages
Mindestlaufzeit 2 Jahre
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
Investitionen
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Betriebsmittel
bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Warenlager
bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Übernahme und Beteiligung
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung
FINANZIERUNG
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Grundsätzlich werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, stille Beteiligungen, Leasingfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschuss fallen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.