DIE KOMPLETTLÖSUNG FÜR IHRE IDEEN UND VORHABEN

Mit diesem Programm finanzieren Sie als größeres mittelständisches Unternehmen Ihre Investitionen und Betriebsmittel zu günstigen Zinssätzen

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • günstige Zinssätze mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung
  • besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen in deutschen Regionalfördergebieten
  • lange Laufzeiten mit bis zu 3 Tilgungsfreijahren

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • rechtsfähige Personengesellschaften die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln.

 

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrages
  • Mindestlaufzeit 2 Jahre
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:


Investitionen

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Betriebsmittel

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Warenlager

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Übernahme und Beteiligung

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.


Förderausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen, stille Beteiligungen, Leasingfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschuss fallen.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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