DIE FÖRDERPERIODE DES EFRE-NACHRANGDARLEHENS IST ZUM 31.12.2023 AUSGELAUFEN. AKTUELL ARBEITEN WIR AN EINEM NACHFOLGEPRODUKT.
ES STEHEN BEGRENZTE BEREITS REVOLVIERTE MITTEL BEREIT. BITTE SPRECHEN SIE DAS TEAM VERTRIEBSMANAGEMENT AN.
STÄRKUNG DER EIGENKAPITALBASIS ZUR VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Mit dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland gewährt die SIKB Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Mit dem Nachrangdarlehen stärken Sie Ihr wirtschaftliches Eigenkapital und verbessern die Bonität Ihres Unternehmens. Die Aufnahme von Bankkrediten wird erleichtert. Dies eröffnet mehr Spielräume zur Durchführung von Investitionen in betriebliche Innovations- und Wachstumsprozesse, was zu einer Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit führt.
Die Nachrangdarlehen werden mit Mitteln des Saarlandes finanziert und mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung aus dem Operationellen Programm EFRE Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ kofinanziert.
Ein Teil der Nachrangdarlehen wird im Rahmen der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie aus Mitteln finanziert, die als Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) bereitgestellt wurden. Die Mittel aus REACT-EU dienen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und/oder zur Vorbereitung einer grünen und/oder digitalen und/oder stabilen Erholung der Wirtschaft. Sie werden zu 100% aus dem Unionshaushalt kofinanziert.
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
Grundsätzlich keine Stellung von Sicherheiten erforderlich. Bei Krediten an Unternehmen sollen die Gesellschafter, die Kraft ihrer Stellung wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, in angemessener Weise für die Kredite mithaften
SIKB ist neutraler Partner
Grundsätzlich kombinierbar mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Europäischen Union
Vergleichsweise günstiger beihilfefreier Zinssatz
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Freiberufler
Junge (technologie- und innovationsorientierte) Unternehmen, die sich in der Markteintrittsphase befinden
Existenzgründer sowie Nachfolgeunternehmen
KONDITIONEN
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
Risikogerechter, fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
100% des Darlehens werden ausgezahlt
Laufzeit: 10 Jahre bei grundsätzlich 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Investitionen, wie z.B. gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
Betriebsmittel
Nicht gefördert werden: der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Ablösungen und Umschuldungen, sogenannte „In-Sich-Geschäfte“, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer, Beiträge in Form von Sachleistungen (z.B. Eigenleistungen)
FINANZIERUNG
Was und in welchem Umfang wird gefördert?
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel
Mindestbetrag: Ab 25.000,00 €
Höchstbetrag: In der Regel 1.000.000,00 € je Kreditnehmereinheit. In begründeten Einzelfällen kann von dem Mindest- bzw. dem Höchstbetrag abgewichen werden.
Investitionsort im Saarland
Die Antragstellung erfolgt direkt an die SIKB auf dem entsprechenden Vordruck bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der schriftlichen Kreditzusage der SIKB weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.