ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge


Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen
 

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller
 

  • 100% Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
  • bis zu 500.000 Euro Kreditsumme
  • Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

 

  • Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige)
  • Unternehmensnachfolger/innen
  • junge Unternehmen

Die Antragstellerin / der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein.

KONDITIONEN

Zu welchen Konditionen wird gefördert?
 

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeiten: 
    • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
    • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert? 

  • Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens
  • Übernahme eine gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Kredithöhe: bis zu 500.000 Euro je Antragsteller/in
  • Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35% der förderfähigen Kosten ausmachen.
  • Die Kreditnehmerin/ der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100%oge Garantie übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.


Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.


Von der Förderung ausgeschlossen sind: 

  • Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe des Förderprogramms "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gefördert werden
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb)
    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte)
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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