Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
100% Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
bis zu 500.000 Euro Kreditsumme
Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige)
Unternehmensnachfolger/innen
junge Unternehmen
Die Antragstellerin / der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein.
KONDITIONEN
Zu welchen Konditionen wird gefördert?
Günstiger, risikogerechter Zinssatz
Auszahlung: 100%
Laufzeiten:
15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens
Übernahme eine gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen
Förderfähig sind folgende Kosten:
Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung
FINANZIERUNG
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Kredithöhe: bis zu 500.000 Euro je Antragsteller/in
Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35% der förderfähigen Kosten ausmachen.
Die Kreditnehmerin/ der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100%oge Garantie übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Finanzierung des Neubaus von Wohngebäuden. Diese können gegebenenfalls nach Maßgabe des Förderprogramms "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gefördert werden
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
Treuhandkonstruktionen
Stille Beteiligungen
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb)
zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
sowie der Erwerb eigener Anteile und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte)
die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig
Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.