DIE KOMPLETTLÖSUNG BIS 200.000 EUR

Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das Programm wird durch den Europäischen Investitionsfonds unterstützt.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • 100 % Finanzierung
  • kein Eigenkapital erforderlich
  • 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank
  • zinsgünstiger Kredit

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle, die

  • ein Unternehmen gründen,
  • in ein junges Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) investieren möchten,
  • sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen,
  • ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen oder
  • ein Unternehmen im Haupterwerb oder im Nebenerwerb führen möchten.

Sowohl der Sitz des Unter­nehmens als auch der Ort der Investition muss sich in Deutsch­land befinden.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mindestlaufzeit zwei Jahre
  • Ihr Kredit läuft wahlweise bis zu 5 oder bis zu 10 Jahren. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie
    Anlaufjahre nutzen.
  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.
  • Nebenerwerb, wenn daraus mittelfristig der Kapitaldienst erbracht werden kann.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Haupterwerb.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

Wir fördern folgende Maßnahmen:

  • Investitionen, z.B.: Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungs­gegenstände, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung, Firmenfahrzeuge
  • Betriebsmittel, z.B.: Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketing­maßnahmen oder Messe­teil­nahmen, Beratungs­kosten, Leasingraten
  • Material- und Warenlager
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmens­anteils

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebs­mittel
    finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro, davon 80.000 Euro für Betriebs­mittel.
    Liegt Ihr Investitionsbedarf insgesamt über 200.000 Euro, finanzieren Sie den übersteigenden
    Betrag aus eigenen Mitteln. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

    Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude); diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen", "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gefördert werden
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter; die maximal mögliche Höhe des
    Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen
    wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb)

    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile

    und die Umgehung der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte).

  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
  • Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: http://www.kfw.de/ausschlussliste.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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