Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das Programm wird durch eine Garantie ermöglicht, die aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) sowie aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gestellt wird.
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
100 % Finanzierung
80 % Haftungsfreistellung der Hausbank
Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines Unternehmen, wenn Sie weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind und Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel 125.000 Euro nicht übersteigt.
KONDITIONEN
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
Ihr Kredit läuft wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie
Anlaufjahre nutzen.
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.
Nebenerwerb, wenn er mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist.
Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
FINANZIERUNG
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebsmittel
finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 125.000 Euro, davon 50.000 Euro für Betriebsmittel.
Liegt Ihr Investitionsbedarf insgesamt über 125.000 Euro, finanzieren Sie den übersteigenden
Betrag aus eigenen Mitteln. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden:
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms
"Erneuerbare Energien" gefördert werden).
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschluss-
finanzierungen und Prolongationen.
Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß
Lebenspartnerschaftsgesetz).
Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter (die maximal mögliche Höhe des
Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen
wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen).
Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorhaben der COSME-Garantie nicht entsprechen
(insbesondere Produktion von und Handel mit Waffen, Munition, Tabak, Spirituosen sowie
(Online-)Kasinos, IT-Lösungen, die vorgenannte Bereiche oder Pornographie unterstützen;
Forschung und Entwicklung in Bezug auf Klonen von Menschen, dem genetischen Erbe des
Menschen, menschlichen Embryonen, menschlichen Stammzellen, Kernenergie und / oder
militärischen Anwendungen.