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DIE KOMPLETTLÖSUNG BIS 125.000 EUR

Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das Programm wird durch eine Garantie ermöglicht, die aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) sowie aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gestellt wird.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • 100 % Finanzierung
  • 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank
  • Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines Unter­nehmen, wenn Sie weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind und Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel 125.000 Euro nicht übersteigt.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie
    Anlaufjahre nutzen.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.
  • Nebenerwerb, wenn er mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebs­mittel
    finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 125.000 Euro, davon 50.000 Euro für Betriebs­mittel.
    Liegt Ihr Investitionsbedarf insgesamt über 125.000 Euro, finanzieren Sie den übersteigenden
    Betrag aus eigenen Mitteln. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

    Nicht gefördert werden:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW-Programms
    "Erneuerbare Energien" gefördert werden).

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschluss-
    finanzierungen und Prolongationen.

  • Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß
    Lebenspartnerschaftsgesetz).

  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter (die maximal mögliche Höhe des
    Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen
    wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen).

  • Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorhaben der COSME-Garantie nicht entsprechen
    (insbesondere Produktion von und Handel mit Waffen, Munition, Tabak, Spirituosen sowie
    (Online-)Kasinos, IT-Lösungen, die vorgenannte Bereiche oder Pornographie unterstützen;
    Forschung und Entwicklung in Bezug auf Klonen von Menschen, dem genetischen Erbe des
    Menschen, menschlichen Embryonen, menschlichen Stammzellen, Kernenergie und / oder
    militärischen Anwendungen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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