Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das Programm wird durch den Europäischen Investitionsfonds unterstützt.
VORTEILE
Nutzen für den Antragsteller
100 % Finanzierung
80 % Haftungsfreistellung der Hausbank
Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
ZIELGRUPPE
Wer wird gefördert?
Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines Unternehmen, wenn Sie weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind und Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel 125.000 Euro nicht übersteigt.
KONDITIONEN
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
Ihr Kredit läuft wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie
Anlaufjahre nutzen.
FÖRDERUNG
Was wird gefördert?
Alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.
Nebenerwerb, wenn daraus mittelfristig der Kapitaldienst erbracht werden kann.
Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Haupterwerb.
Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.
FINANZIERUNG
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 125.000 Euro, davon 50.000 Euro für Betriebsmittel. Liegt Ihr Investitionsbedarf insgesamt über 125.000 Euro, finanzieren Sie den übersteigenden Betrag aus eigenen Mitteln. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.
Nicht gefördert werden:
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude); diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen", "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gefördert werden
Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter; die maximal mögliche Höhe des Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen
Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb)
zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
sowie der Erwerb eigener Anteile
und die Umgehung der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte).
Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: http://www.kfw.de/ausschlussliste.