DIE KOMPLETTLÖSUNG BIS 125.000 EUR

Setzen Sie Ihre Geschäftsidee optimal um: Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel bei Existenzgründungen in Deutschland. Das Programm wird durch den Europäischen Investitionsfonds unterstützt.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • 100 % Finanzierung
  • 80 % Haftungsfreistellung der Hausbank
  • Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als Existenzgründer, Freiberufler oder kleines Unter­nehmen, wenn Sie weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind und Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel 125.000 Euro nicht übersteigt.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft wahlweise 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie 1 bzw. 2 tilgungsfreie
    Anlaufjahre nutzen.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.
  • Nebenerwerb, wenn daraus mittelfristig der Kapitaldienst erbracht werden kann.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Haupterwerb.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit mehr bestehen.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Sie können bis zu 100 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs für Investitionen und Betriebs­mittel
    finanzieren. Der Höchstbetrag liegt bei 125.000 Euro, davon 50.000 Euro für Betriebs­mittel.
    Liegt Ihr Investitionsbedarf insgesamt über 125.000 Euro, finanzieren Sie den übersteigenden
    Betrag aus eigenen Mitteln. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

    Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude); diese können gegebenenfalls nach Maßgabe der Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen", "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gefördert werden
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter; die maximal mögliche Höhe des
    Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen
    wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb)

    • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
    • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
    • im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen
    • zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
    • sowie der Erwerb eigener Anteile

    und die Umgehung der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte).

  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
  • Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen: http://www.kfw.de/ausschlussliste.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

              

existenzgruendung@sikb.de

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