SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - SCHAFFUNG VON MIETWOHNRAUM

Sie planen den Neubau von Mietwohnraum oder die Durchführung von Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand von vermieteten Gebäuden?

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung für die gesamte Darlehenslaufzeit.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden, unter der Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz beträgt 1,0% p.a. nom. fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Mietwohnungen
  • Durchführung von Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand an vermieteten Gebäuden

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 100% der Gesamtkosten (max. EUR 1.300,00 je qm förderbarer Wohnfläche, EUR 1.150,00 je qm bei der Durchführung Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand)
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
  • Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, d.h. die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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