SAARLÄNDISCHE WOHNRAUMFÖRDERUNG - NEUBAU VON SELBSTGENUTZTEM WOHNEIGENTUM

Sie planen den Ersterwerb oder Neubau einer Immobilie oder Wohnung zur Selbstnutzung? Mit einem Darlehen aus der Saarländischen Wohnraumförderung ergänzen Sie Ihr Hausbankdarlehen.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen mit einer max. 30-jährigen Zinsbindung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Zinssatz derzeit 0,70% p.a. nom. fest für 10 Jahre und 1,70% p.a. nom. fest für die Restlaufzeit des Darlehens.
  • Maximale Kreditlaufzeit: 30 Jahre
  • Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest
  • Tilgungszuschuss von bis zu 20 % möglich

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Errichtung (Baugrundstück, Baukosten, Außenanlagen)
  • Ersterwerb (Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten)
  • Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen (Baukosten einschließlich Baunebenkosten)

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 30% der Gesamtkosten (max. EUR 800,00 je qm förderbarer Wohnfläche, EUR 700,00 je qm bei der Durchführung von wesentl. Baumaßnahmen) 
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

Drucken



NEWS

Information zur Antrags- und Zusagetätigkeit der KfW

Die KfW möchte gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für…

Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen

Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in…

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG)…

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter