STARTUP-HILFE-SAARLAND ("SÄULE II")

Sicherstellung der Liquidität saarländischer Startups in Zusammenhang mit der "Corona-Krise"

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Risikoadjustierte, aber günstige Zinssätze
  • Grundsätzlich keine Stellung von Sicherheiten erforderlich
  • Der Kredit ist mit einer Nachrangabrede ausgestattet. Durch den Rangrücktritt der SIKB erhalten die Mittel eigenkapitalähnlichen Charakter

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Startups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. EUR Gruppenumsatz), die ihren Sitz oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten im Saarland haben


Voraussetzungen:
 

  • Zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung1. Abweichend davon können Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden, die sich am 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern diese Unternehmen nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und sie weder Rettungsbeihilfen2 noch Umstrukturierungsbeihilfen3 erhalten haben.
  • Das antragstellende Unternehmen muss mindestens seit dem 01.10.2019 aktiv am Markt sein. Der Markteintritt muss durch erste Kundenaufträge und/oder einen "Investment Case" durch Investoren/Business Angels nachgewiesen werden.
  • Coronabezug des Liquiditätsbedarfs

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Kredit mit Nachrangabrede
  • risikogerechter, fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • 100% des Darlehens werden ausgezahlt
  • Laufzeit: 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Betriebsmittelbedarf 
  • Investitionsmaßnahmen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
 

  • bis zu 50% des Investitions- bzw. des Liquiditätsbedarfs (Investoren und/oder Gründer beteiligen sich mindestens hälftig am Gesamtfinanzierungsbedarf).

Höchstbetrag: 800.000,00 € je Kreditnehmereinheit (mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag sind möglich). Die Gewährung der Kredite mit Nachrangabrede stützt sich in beihilferechtlicher Hinsicht auf die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020".

Die Antragsfrist für das Programm endet am 15.05.2022.

Weiterführende Links / Download

Merkblatt Startup-Hilfe-Saarland

Antragsunterlagen

Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen (inkl. Unternehmen in Schwierigkeiten) der KfW

 

Auf diesen Wegen können Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Antragsunterlagen übermitteln:

Alternative 1: per E-Mail an: corona@sikb.de    oder

Alternative 2: über unsere Uploadfunktion

 

 

1Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Amtsblatt der Europäischen Union L 187 vom 26.06.2014, S.1.

2Falls diese Unternehmen eine Rettungsbeihilfe erhalten haben, dürfen sie dennoch Beihilfen im Rahmen dieser Bundesregelung erhalten, wenn zum Zeitpunkt der Gewährung dieser Beihilfen der Kredit bereits zurückgezahlt wurde oder die Garantie bereits erloschen ist.

3Falls diese Unternehmen eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten haben, dürfen sie dennoch Beihilfen im Rahmen dieser Bundesregelung erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Gewährung dieser Beihilfen keinem Umstrukturierungsplan mehr unterliegen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

Drucken



Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter