FÜR ZUKUNFTSWEISENDE VORHABEN UND INNOVATIVE UNTERNEHMEN

Sie wollen den Trends in Ihrer Branche aktiv begegnen? Setzen Sie Ihr Gespür für den Markt zeitnah in die Tat um.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • besonders günstige Zinssätze
  • zusätzliche Förderung für Vorhaben in strukturschwachen Regionalfördergebieten gemäß der GRW-Fördergebietskarte

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von diesem Programm als mittelständiges Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung.
  • Den vollständigen Kriterienkatalog können Sie der Anlage zum Merkblatt entnehmen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Günstiger, risikogerechter Zinssatz
  • Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
  • Laufzeiten:
    bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit


    Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre, bei Zusage des Förderzuschusses mindestens 5 Jahre.

 

 

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Den Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
  • Den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen, d. h.:
    • Alle Investitionen
    • Alle Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben
    • Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
 

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
  • bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Nicht gefördert werden Unternehmens-/Beteiligungserwerb, Treuhandkonstruktionen, sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile, Vorhaben im Ausland, Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen.
Darüber hinaus schließt die KfW  bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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