KfW – BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Zinsgünstige Finanzierung zur Ergänzung bewilligter Zuschussförderungen

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Renovieren Sie Ihre Immobilie mit energetischen Einzelmaßnahmen, dann können Sie, zusätzlich zu den bereits erteilten Zuschussförderungen, von einem besonders günstigen Kredit profitieren und damit sogar den Zuschuss vorfinanzieren.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • In der Programm-Variante 359:

    Investoren, die ein Wohngebäude energetisch sanieren möchten.

    • Voraussetzung: Eine Zuschussförderung von BAFA oder KfW wurde bereits für Ihr Vorhaben bewilligt.

       

  • In der Programm-Variante 358:

    Nutzer einer selbstgenutzten Wohneinheit, die ein gewisses Haushaltseinkommen nicht überschreiten profitieren von einer gesonderten Programmvariante mit niedrigen Zinsen.

    • Voraussetzung: Eine Zuschussförderung von BAFA oder KfW wurde bereits für Ihr Vorhaben bewilligt.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung bereits bezuschusster Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Der maximale Kreditbetrag bemisst sich an den förderfähigen Kosten und kann maximal 120.000,00 Euro pro Wohneinheit betragen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage über die Zuschussförderung.
  • Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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