VORSORGE IM GROßEN STIL

Sie wissen, dass erneuerbare Energien Erfolgsfaktoren für die wirtschaftliche Zukunft sind. Sie möchten Ihren Handlungsspielraum auf diesem Gebiet sinnvoll und profitabel nutzen. Finanzieren Sie große Projekte mit langfristigen und zinsgünstigen Krediten.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • zinsgünstige Finanzierung
  • attraktive Tilgungszuschüsse
  • zusätzlich vergünstigter Zinssatz für kleine Unternehmen
  • bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Nutzen Sie die Förderung als Privatperson, als Freiberufler, als Landwirt oder als gemeinnützige Organisation. Ebenfalls gefördert werden privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung sowie Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände. Großunternehmen werden in den Bereichen Solarthermie, Wärmespeicher und Wärmenetze unterstützt.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft in der Regel 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Investitionen, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, können Sie mit einer Laufzeit von 20 Jahren finanzieren. Der Zinssatz ist dabei für die ersten 10 Jahre fest. Zusätzliche Tilgungszuschüsse mindern die Rückzahlungssumme.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Das Programm fördert Ihre Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland. Investieren Sie beispielsweise in große Solarkollektoranlagen zur Wärmeerzeugung, große Biomasseanlagen für die thermische Nutzung, Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden oder in Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren. Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände stellen ihren Antrag direkt bei der KfW.

    Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts. Hersteller sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen können ebenfalls nicht gefördert werden.

    Nicht förderfähig sind Schwimmbadabsorber, Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen und Prototypen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Weiterführende Links / Downloads

Finanzierungsbeispiel

Merkblatt

Konditionen

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

Drucken



NEWS

Saarländische Wohnraumförderung

Die derzeitigen Programme des Saarlandes für die Wohnraumförderung sind befristet bis 31.12.2024…

KNN Klimafreundlicher Neubau um Niedrigpreissegment auf einen Blick
Neues KfW-Programm ab Oktober

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude 

Zum 01.10.2024…

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter