WOHNBAU
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Wichtige Änderungen in der BEG-Förderung ab dem 21.07.2026
Zum 21.07.2026 treten wesentliche Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Erweiterte Antragsberechtigung: Einrichtungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung von (Flächen-)Bundesländern sind nun in der BEG antragsberechtigt, sofern sie kommunale Aufgaben wahrnehmen. Ist der Antragsteller nicht selbst der Gebäudeeigentümer, ist die Förderung nur dann möglich, wenn auch der Eigentümer selbst antragsberechtigt wäre und vorab nachweislich über die Förderung sowie die maximale Förderhöhe informiert wurde.
- Neue Tilgungszuschüsse und Boni:
- EH/EG Denkmal EE: 5 Prozent
- EH 85 EE und EH/EG 70 EE: 0 Prozent
- EH/EG 55 EE:5 Prozent
- EH/EG 40 EE: 10 Prozent
- Zusatz-Boni: Die NH-Klasse bringt weiterhin +5 Prozentpunkte. Der Bonus für „Worst Performing Building“ (WPB, +10 Prozentpunkte) und der Bonus für „Serielle Sanierung“ (nur Wohngebäude, +15 Prozentpunkte) sind kumulierbar. Die maximale Kumulierungsdeckung für diese beiden Boni steigt von 20 Prozent auf 25 Prozent. Fachplanungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen werden weiterhin mit 50 Prozent gefördert.
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