AGRAR-BÜRGSCHAFTEN
 

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Die Bürgschaftsbank Saarland verbürgt Programmdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Unterstützt wird dies durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF).

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Kredite für ihre Investitionen häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem Gründer haben oft niedrige Bonitäten, die zusätzliche Sicherheiten erfordern. Das können Bürgschaften für Agrarunternehmen ausgleichen.

Mit dem neuen Programm "Agrar-Bürgschaft" bieten Bürgschaftsbanken eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für die Investitionsfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen aus Landwirtschaft, Fischzucht, Aquakultur, Forstwirtschaft und dem nicht gewerblichen Gartenbau.

Verbürgt werden Kredite, die über die jeweilige Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Verbindung mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen ("EFSI") stehen Bürgschaften in Höhe von 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem COSME-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Sie ermöglichen Investitionen von rund 670 Millionen Euro. Das Programm läuft ab Oktober 2015 - zunächst bis 2018.


Wer wird gefördert?

  • Zielgruppen der Agrar-Bürgschaften sind insbesondere Existenzgründer, Nachfolger sowie bestehende landwirtschaftliche Betriebe. Das gilt sowohl für Landwirte als auch für Fischzucht- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie für nicht gewerbliche Gartenbauunternehmen


Was wird verbürgt?

Verbürgt werden Kredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank für

  • Aus- und Umbauten
  • Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen / Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen
  • vollständigen Erwerb eines Agrarbetriebes
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung)
  • Nachfolgeregelungen
  • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Existenzgründungen
  • Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen

Nicht verbürgt werden können reine Liquiditätsfinanzierungen, die über "weiche" Investitionen, wie z. B. eine Erstausstattung mit Futter oder eine Maschinenschulung, hinausgehen.


Wie wird gefördert?

Kreditsummen (je Betrieb/Unternehmen)

  • maximal 1,0 Millionen Euro bei bestehenden Unternehmen oder Betriebsübernahmen
  • maximal 0,5 Millionen Euro bei Existenzgründungen

Hierfür kann die Hausbank eine 60%ige Absicherung durch die Bürgschaftsbank erhalten

Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Kreditlaufzeit; sie beträgt aber maximal 10 Jahre


Konditionen

Die Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonitätseinschätzung der Hausbank im risikogerechten Zinssystem (RGZS) (Informationen zur Bürgschaftsprovision)


Internetseite Agrarbürgschaft

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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