FAQ

Ihre Fragen und unsere Antworten

Bitte zögern Sie nicht uns eine individuelle Frage zu stellen
 

  • Können hinsichtlich der Bürgschaftsbedingungen nachträglich Änderungen (z. B. Austausch oder Freigabe von Kreditsicherheiten) vorgenommen werden?

    Ja, unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 0,25% der aktuellen Bürgschaftshöhe, Mindestbetrag EUR 100,00.
     
  • Warum kann eine Ausfallbürgschaft sinnvoll sein?

    Kreditinstitute haben in der Regel Schwierigkeiten, einem Kreditantrag zu entsprechen, wenn Sie hierfür keine Sicherheiten erhalten können, die ihren Beleihungsrichtlinien entsprechen. Diese Sicherheitenlücke kann durch die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland geschlossen werden.
     
  • Wann ist ein Bürgschaftsantrag rechtzeitig gestellt?

    Da die Bürgschaftsbank nicht nachträglich das Risiko, das ein Kreditgeber bereits durch eine Kreditzusage eingegangen ist, übernehmen kann, ist ein Bürgschaftsantrag vor Unterzeichnung des Vertrages bezüglich des zu verbürgenden Kredites zu stellen.
    Ausnahme: Die Ablösung einer bereits bestehenden, nicht betriebsgerechten (z. B. zu kurzfristigen) Investitionsfinanzierung durch eine neue, betriebsgerechte Finanzierung kann verbürgt werden, wenn der erste Bilanzausweis der finanzierten Maßnahme nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
     
  • Was bedeutet es, dass ein zu verbürgender Kredit "wirtschaftlich vertretbar" sein muss?

    Die Bürgschaftsbank kann durch ihre Bürgschaften die zu einer Krediteinräumung fehlenden banküblichen Sicherheiten ersetzen, nicht jedoch den Kreditgeber von dem Risiko einer unzureichenden Bonität des Antragstellers entlasten. Daher ist es erforderlich, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers geordnet und seine Zukunftsaussichten positiv sind.
     
  • Können im Zeitablauf für verschiedene Maßnahmen jeweils erneut Ausfallbürgschaften beantragt werden?

    Ja, bis zu dem Bürgschaftshöchstbetrag (derzeit TEUR 1.250, bei Bürgschaft ohne Bank TEUR 150), der zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung nicht überschritten werden darf.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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