AUSFALLBÜRGSCHAFTEN
 

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt eine Ausfallbürgschaft, wenn das zu fördernde Unternehmen folgende Anforderungen erfüllt:

  • Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor
  • Es handelt sich um die Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren betrieblichen Vorhabens
  • Das Unternehmen kann ausreichende Erträge erwirtschaften
  • Das Unternehmen wird kaufmännisch und fachlich qualifiziert geführt


Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

  • Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Handwerks, des Gast- und Beherbergungsbetriebes und des Dienstleistungssektors
  • Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe im Saarland
  • Personen, die sich mit Hilfe eines Kredites als tätige Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art im Saarland beteiligen wollen
  • Mittelständische Einkaufs-, Fertigungs- oder Liefergenossenschaften oder Mittelständische Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels und des andere Zusammenschlüsse in Form juristischer Personen im Saarland, sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen
  • Bauträger oder sonstige Bauherren bzw. Erwerber im Saarland, wenn und soweit die zu erstellenden gewerblichen Räume für Angehörige des begünstigten Personenkreises bestimmt sind


Antragsverfahren

  • Die Hausbank / Leasinggesellschaft beantragt die Bürgschaft für das Unternehmen. Sie hat den Kreditwunsch vorgeprüft und grundsätzlich befürwortet. Sie benötigt aber zusätzliche Sicherheiten.
  • Existenzgründer können ihren Antrag im Rahmen unseres Angebotes Bürgschaft ohne Bank (BOB) direkt bei uns stellen.


Kosten

  • Bei Antragstellung berechnen wir ein einmaliges Entgelt von zur Zeit 1,0% des beantragten Bürgschaftsbetrages, mindestens 125,00 EUR bei Antragstellung über die Hausbank / Leasinggesellschaft, mindestens 200,00 EUR bei Antragstellung als Bürgschaft ohne Bank
  • Bei Zurücknahme oder Ablehnung eines Antrages wird die Hälfte der Bearbeitungsgebühr erstattet. Die Mindestgebühr von 125,00 EUR bzw. 200,00 EUR wird in jedem Fall einbehalten
  • Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen zu bestehenden Bürgschaften wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,25% der jeweiligen Bürgschaftsvaluta des Gesamtengagements, mindestens jedoch 100,00 EUR in Rechnung gestellt
  • Nach Übernahme der Bürgschaft berechnen wir eine jährliche Bürgschaftsprovision von zur Zeit 1,5% p. a. des Bürgschaftsbetrages
  • Die Erhebung der Kosten erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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