ENERGIEKOSTEN SPAREN, NACHHALTIG INVESTIEREN

Sie wollen Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren?

Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung.

Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs in Ihrem Unternehmen beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

 

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • zinsgünstiger Kredit mit langen Laufzeiten
  • bis zu 60% Tilgungszuschuss
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  •  In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
  •  Kommunale Unternehmen,
  •  Landesunternehmen,
  •  Freiberuflich Tätige,
  •  Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,

mit einem Standort in Deutschland.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
    • Mindestlaufzeit 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3)
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
  • Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förder­fähigen Kosten und anhand der Unternehmensgröße und der gewählten Beihilferegelung ermittelt und kann abhängig vom beantragten Modul bis zu 60%.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen. Fördertatbestände sind:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien 
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbare Energien 
  • Modul 3:  Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software 
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen 
  • Modul 5: Transformationsplan
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Grundsätzlich werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert, maximal 100 Millionen Euro pro Vorhaben.

Stellen Sie Ihren Kreditantrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

Grundsätzlich sind Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits vor der KfW-Zusage des Kredits begonnen wurde, nicht förderfähig. 

Nicht gefördert werden Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe, Unternehmen deren Anteile überwiegend (>50%) vom Bund gehalten werden, Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Die Förderausschlüsse sowie die verschiedenen modulspezifischen Einschränkungen sind dem Merkblatt sowie Anlagen zum Merkblatt zu entnehmen. 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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