Zuschussförderung des Saarlandes- SCHAFFUNG VON WOHNRAUM FÜR STUDIERENDE

Sie planen als Vermieter die Schaffung von Wohnraum für Studierende?

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und erfolgt als Teilfinanzierung.

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Wohnraum mit dem Ziel der Vermietung an Studierende schaffen..

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Auszahlung barer Zuschüsse, verteilt über mehrere Jahre, für Wohnplätze für Studierende an den Standorten der saarländischen Hochschulen.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Neubau, Umbau unter wesentlichem Bauaufwand, Nutzungsänderung und Erweiterung mit dem Ziel der Schaffung von Wohnraum für Studierende.

Weiterführende Links / Downloads

Merkblatt Schaffung von Wohnraum für Studierende

NEWS

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Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen

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