Würfel mit Slogan "Unternehmen" im Gebäudeflur

FÜNDIGKEITSRISIKO GEOTHERMISCHER TIEFENBOHRUNGEN ABSICHERN

Sie möchten Ressourcen schonen und sich mit Tiefengeothermie Zugang zu preisstabiler Wärme eröffnen? Im Auftrag des BMU unterstützen wir Sie umfassend bei der Erschließung und sorgen langfristig für die nötige Rückendeckung mit Hilfe des Bundes und unserem Kooperationspartner, der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG.

VORTEILE

Nutzen für den Antragsteller

  • bis zu 80 % Finanzierung der Bohr- und Stimulationskosten
  • 100 % Haftungsfreistellung bei "Nicht-Fündigkeit"
  • 10 Jahre Laufzeit bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

ZIELGRUPPE

Wer wird gefördert?

  • Sie profitieren von der Förderung als gewerbliches Unternehmen jeder Größe mit mehrheitlich
    privater oder kommunaler Beteiligung. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und
    Zweckverbände sowie gemeinnützige Investoren werden gefördert, wenn sie das Vorhaben
    und die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen.

KONDITIONEN

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Ihr Kredit läuft bis zu 10 Jahre. Bei Bedarf können Sie bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
    vereinbaren.

FÖRDERUNG

Was wird gefördert?

  • Mit diesem Programm finanzieren Sie Ihre Investitionen in hydrothermale Tiefengeothermiebohrungen
    für Dubletten und Tripletten zur geplanten Selbstnutzung über mindestens 7 Jahre. Gefördert
    werden Projekte zur Wärmeerzeugung, Stromerzeugung oder der kombinierten Wärme- und
    Stromerzeugung. Förderfähige Kosten sind sämtliche Bohrkosten, die zur ordnungsgemäßen
    Fertigstellung der jeweiligen Tiefenbohrung notwendig sind. Hierzu gehören auch die geplanten
    Investitionskosten für Stimulationsmaßnahmen. Diese stellen Sie uns in einer Projektstudie dar.

FINANZIERUNG

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

  • Sie können bis zu 80 % der förderfähigen Bohrkosten inklusive der geplanten Investitionskosten
    für Stimulationsmaßnahmen zuzüglich Disagio des Darlehens finanzieren. Der Höchstbetrag des
    Kredits liegt bei 16 Millionen Euro pro Bohrprojekt.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren.

    Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Hersteller, Bund,
    Bundesländer und deren Einrichtungen. Planungs- und andere Vorkosten, Einzelbohrungen sowie
    Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind von der Förderung
    ebenfalls ausgeschlossen.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-0

         

unternehmen@sikb.de

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