WOHNBAU
Klimafreundlicher Neubau 297/298, Wohneigentum für Familien 300 Änderung Vorhabensbeginn zum 01.03.2024
Mit Wirkung ab dem 01.03.2024 entfällt in den Produkten Klimafreundlicher Neubau (297/298, 299) und Wohneigentum für Familien (300) die bisherige Möglichkeit, bei Vorliegen eines vorab dokumentierten Finanzierungsgespräches den Antrag bis spätestens Baubeginn stellen zu können. Ab dem 01.03.2024 gilt: Erst nachdem der Antrag in Form der Anforderung einer Sofortbestätigung bzw. Sofortzusage bei der KfW gestellt wurde, kann der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs-, oder Leistungsvertrags oder der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen.
Für alle Vorhaben, bei denen die zuvor genannte Möglichkeit des dokumentierten Finanzierungsgesprächs bis 29.02.2024 noch genutzt wurde, können auch nach dem 01.03.2024 weiterhin Anträge gemäß der bis zum 29.02.2024 geltenden Regeln zum Vorhabenbeginn gestellt werden.
INFORMATIONEN
Hotline: 0681/3033-333
Fax-Nr.: 0681/3033-5444
wohnungsbau@sikb.de
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