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Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen

Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Kreditprogramm

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.

 

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.

Die KfW steht im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist. Über die weitere Entwicklung wird die KfW informieren.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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