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Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuer­bare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch das Kreditprogramm der KfW - Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG 261) weiter­entwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen finanziell zu unter­stützen.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.

Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf unserer Internet-Seite informieren.

INFORMATIONEN

Hotline: 0681/3033-333

Fax-Nr.: 0681/3033-5444

 

wohnungsbau@sikb.de

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