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Ab dem 01.03.2023 verbesserte Förderung von PV-Aufdachanlagen und Batteriespeichern
Ab dem 01.03.2023 werden im KfW-Produkt „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) die Zinssätze für die Verwendungszwecke
- Photovoltaikanlage - Aufdach/Fassade
- Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“
differenziert ausgewiesen. Die für diese beiden Verwendungszwecke gültigen Zinskonditionen finden Sie im Konditionentableau unter sechs neuen Laufzeit-Varianten „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard“ mit der Kennzeichnung „PV-Aufdach“.
Die KfW schafft damit die Möglichkeit, für PV- Aufdachanlagen sowie Batteriespeicher zukünftig besonders attraktive Zinssätze anbieten zu können, um den Ausbau der Photovoltaik stärker zu unterstützen.
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