WOHNBAU

WOHNBAU
BEG-Förderung - Neuerungen zum 01. Januar 2023
- Serielle Sanierung - Sie erhalten bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Worst Performing Building: Der Tilgungszuschuss ist von 5 % auf 10 % gestiegen und gilt nun auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
- Eigenleistungen: Auch Materialkosten werden nun gefördert.
- Stromversorgung: Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
- Erneuerbare Energien-Klasse: Sie decken mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
INFORMATIONEN
Hotline: 0681/3033-333
Fax-Nr.: 0681/3033-5444
wohnungsbau@sikb.de
NEWS
Information zur Antrags- und Zusagetätigkeit der KfW
Die KfW möchte gerne in Abstimmung mit den auftraggebenden Ressorts, dem Bundesministerium für…
Antragstopp zum Programm Genossenschaftliches Wohnen
Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in…
Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)…
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